Der "Beschuß" ist im Sinne des WaffG die vorgeschriebene Einzelprüfung von Schußwaffen. Bei dieser Sicherheitsüberprüfung werden zunächst Lauf- und Lagermaße, die Verschlußeinrichtung, die Sicherung nach den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Mit spezieller Beschußmunition werden ein oder mehrere Schüsse abgeben. Der erzeugte Gasdruck dieser Patronen ist wesentlicher höher, als die der gesetzlich zugelassenen Gebrauchsmunition. Kurz gesagt die Prüfung dient zur Feststellung der Haltbarkeit, Handhabungsicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung. Nur nach anstandloser Überprüfung erhalten die Waffen die entsprechenden Beschußzeichen.
Desweiteren müssen auch Böller und Austauschläufe durch den Beschuß amtlich geprüft werden. Ausnahmen stellen diese dar (WaffG):
- Handfeuerwaffen und Austauschläufe nach der Zulassung PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt)
- Schreckschuß- ,Signal- und Reizstoffewaffen nach der Zulassung PTB
- Handfeuerwaffen zu Prüf- und Meßzwecken
- Handfeuerwaffen für BW, BGS, Zoll und Polizei
- Handfeuerwaffen vor dem 01.01.1891
- Handfeuerwaffen zur Ausfuhr (jedoch nicht in Staaten mit gegenseitiger Anerkennung)
- Handfeuerwaffen zur vorübergehenden Einfuhr oder Durchfuhr
- Handfeuerwaffen die ein anerkanntes Beschußzeichen tragen
Das Beschußzeichen besteht aus dem Bundesadler und einem Buchstaben: N, l, J, V, SP (PN) und dem Ortzeichen. Folgende Angaben müssen sich noch auf der Waffe befinden:
- Der Name, Firma oder Warenzeichen des Herstellers
- Bezeichnung der Munition
- Fortlaufende Nummer
Gegenseitige Anerkennung
Die Beschußzeichen folgender Länder haben in der BRD volle Gültigkeit. Waffen mit ausländischen Beschuß brauchen nicht noch einmal beschossen werden.
Belgien, Chile, ehm. DDR, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Österreich, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn und Großbritannien.
Siehe
Beschußgesetz §4 (BeschG).