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Munition im Sinne des
Gesetztes sind
1. Patronenmunition (Hülse mit Ladungen, die das
Geschoß enthalten.)
2. Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die
ein Geschoß nicht enthalten.)
3. Pyrotechnische Munition (Patronenmunition, bei der
das Geschoß einen pyrotechnischen Satz enthält.)
Der Munition stehen nicht in Hülsen untergebrachte
Treibladungen gleich, wenn die Treibladungen eine den
Innenanmessungen einer Schußwaffe angepaßte
Form haben und zum Antrieb von Geschossen bestimmt
sind.
Geschosse im Sinne des Gesetzes sind
1. feste Körper
2. gasförmige, flüssige oder feste Stoffe
in Umhüllungen.
Bezeichnung von Faustfeuerwaffenkalibern
Die Faustfeuerwaffenkaliber werden in Europa auch mit
dem Geschoßdurchmesser im mm gekennzeichnet. Nach
der neuen deutschen Norm wird auch die Hülsenlänge
in mm angegeben. Oft wird aber noch die alte Bezeichnung
verwendet, die zwar nicht der Norm entspricht, aber
dennoch gebräuchlich ist. Danach fällt die
Hülsenlänge weg und wird durch Zusatz eines
Namens ersetzt.
| Alt |
Neu |
| 7,65 Browning |
7,65x17 |
| 7,65 Parabellum |
7,65x21 |
| 9mm Parabellum |
9x19 Luger |
Anglo-Amerikanische Kaliberangabe
Im Amerika und England sind die Kaliberangaben sehr
ungenau bzw. abgerundet ( .38, .380, .350, .357 ). Die
Anglo-Amerikanische Kaliberangabe wird wie folgt umgerechnet.
Das Kaliber = Abstand von Feld zu Feld.
1 Zoll = 1 inch
1inch = 25,4mm
Daraus erechnet sich:
| Anglo-Amerikanische
Kaliberangabe |
Umrechnung
von Zoll in mm |
Maximaler
Geschoßdurchmesser in mm |
| |
|
|
| .218, .219, .22, .220, .225 |
0,225x25,4=5,588 |
5,6 - 5,8 |
| .240, .243,.244 |
0,244x25,4=6,197 |
6,1 - 6,2 |
| .25, .250, .256, .257 |
0,257x25,4=6,527 |
6,3 - 6,6 |
| .30, .30, .300, .308, .32, .320 |
0,320x25,4=8,128 |
7,6 - 8,2 |
| .35, .38, .380, .350, .357 |
0,357x25,4=9,067 |
9,0 - 9,5 |
| .400, .416 |
0,416x25,4=10,56 |
10,2 - 10,7 |
| .44, .444 |
0,444x25,4=11,27 |
11,2 - 11,4 |
| .500, .505 |
0,505x25,4=12,82 |
12,4 - 12,9 |
|